Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Gäste, die sich im Herrenhaus nad Regą zu Gesundheits-, Tourismus- oder Freizeitzwecken aufhalten, verpflichtet sind, eine Kurtaxe nach folgenden Sätzen zu zahlen:
1. die Ortstaxe von natürlichen Personen, die sich zu Freizeit-, Ausbildungs- oder touristischen Zwecken aufhalten, in Höhe von 3,00 für jeden angefangenen Aufenthaltstag.
Von den Gebühren befreit:
Aufenthalt von Kindern unter 18 Jahren mit einem Behindertenausweis und ihren Betreuern
Aufenthalt von blinden und sehbehinderten Personen und deren Betreuern
Aufenthalt von organisierten Gruppen von Kindern und Jugendlichen
Dieser Betrag ist am Tag der Ankunft an der Rezeption in bar zu entrichten.
Beschluss Nr. XVII/154/16/154/16 über lokale Gebühren
Beschluss Nr. XLVI/396/18 zur Änderung des Beschlusses über die örtlichen Gebühren und Beschluss Nr. XVIII/135/20 des Stadtrates von Trzebiatów vom 27. Februar 2020.